... damit Justiz wieder Vertrauen verdient!

Über uns


Zusammenschluss


von Betroffenen mit


Journalisten und


Rechtsanwälten, wie


einschlägigen Organsiationen


Unsere Angebote

Mediation                                                             Aufklärungs-


Prozess-Beobachtung                                            Medien- und


Recherche                                                             Öffentlichkeits-Arbeit


Wir bieten keine, ausschließlich den Juristen vorbehaltene Rechtsberatung, sondern handeln vielmehr im Sinne des Peer Counseling, also der Beratung von Betroffenen für Betroffene!


S a t z u n g des (gemeinnützigen) Vereines jurawatch e. V.

 

01 Name und Sitz

 

Der Verein führt den Namen jurawatch.

 

Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden und trägt dann den Zusatz "e. V."

 

Der Sitz des Vereins ist Heldenstein – OT Rattenkirchen.

 

Die Zuständigkeit für die steuerliche Erfassung des Vereins ist Worms (§ 20 AO).

 

02 Geschäftsjahr

 

Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

 

03 Zweck des Vereins

 

Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung gemäß § 52 Abs. 2 AO:

 

07) Die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe

 

10) Die Förderung der Hilfe für politisch, rassisch oder religiös Verfolgte, für Flüchtlinge, Vertriebene, Aussiedler, Spätaussiedler,

     Kriegsopfer, Kriegshinterbliebene, Kriegsbeschädigte und Kriegsgefangene, Zivilbeschädigte und Behinderte, sowie Hilfe für Opfer

     von Straftaten; Förderung des Andenkens an Verfolgte, Kriegs- und Katastrophenopfer; Förderung des Suchdienstes für Vermisste

 

16) Die Förderung von Verbraucherberatung und Verbraucherschutz

 

17) Die Förderung der Fürsorge für Strafgefangene und ehemalige Strafgefangene

 

20) Die Förderung der Kriminalprävention

 

24) Die allgemeine Förderung des demokratischen Staatswesens im Geltungsbereich dieses Gesetzes; hierzu gehören nicht Bestrebungen,

      die nur bestimmte Einzelinteressen staatsbürgerlicher Art verfolgen oder die auf den kommunalpolitischen Bereich beschränkt

      sind, sowie

 

25) Die Förderung des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke.

 

Diese Satzungszwecke sollen insbesondere verwirklicht werden durch

 

a) Auswertung und Analyse von elektronischen und Print-Medien

 

b) Qualifizierte Prozessbeobachtungen

 

c) Teilnahme an Diskussionen und medialen Mediationen

 

d) die bundesweite Errichtung von Anlauf- und Beratungsstellen

 

e) themenbezogene Informationszusammenstellung und Sammlung, sowie qualifizierte Informationsbereitstellung für die Medien

 

f) Informationsveranstaltungen und politische Arbeit beim Gesetzgeber

 

g) Vergabe wissenschaftlicher Forschungsvorhaben an Universitäten, Hochschulen und Wissenschaftlern

 

h) Unterstützung von Behörden im Bereich des Rechts- und Sicherheitswesens.

 

i) Benefizveranstaltungen und Spendenaktionen

 

j) Cooperationen mit anderen Hilfsorganisationen

 

k) Betrieb einer Homepage unter jurawatch.de, einer Facebook-Seite unter www.facebook.com/ Jurawatch- 543297366005393 nebst

    Gruppe https://www.facebook.com/groups/334660007008825, sowie eigene Medienarbeit über Medienwirksam eG … weil sich

    Etwas ändern muss! und extern im qualifizierten Zusammenwirken mit allen anderen Formaten, Plattformen und Titeln

 

l) alle weiteren Maßnahmen, die geeignet sind, den Sinn und Zweck des Vereins zu fördern und zu unterstützen    

 

Diese zielen insbesonders ab, auf Hilfe und Unterstützung von Opfern der Justiz, ausgelöst durch Behörden, Gerichte, Gutachter,

Politik, Psychiatrien und/oder von Unfallfolgen, sowie getragen von Akten der Willkür, offenkundiger Rechtsbeugung und/oder Korruption.

 

Ausdrücklich Wert gelegt wird dabei auf die Feststellung, dass ein, mit seinem Urteil Unzufriedener deswegen noch lange kein Justizopfer ist.

 

Getragen wird die Vereinsintention, zudem von den vielschichtigen Feststellungen, dass die zahlreichen bestehenden Initiativen – unbeschadet ihrer durchaus positiven Grundideen – sich meist der zum Erfolg unerlässlichen strategischen Bündelung ver- und

somit Effizienz und Durchschlagskraft ausschließen, sowie sich zudem in emotionale Grabenkämpfe verlieren.

 

Der Verein leistet weder Rechtsberatung noch rechtlich Geschäftsbesorgung.

Hierzu verweist der Verein auf die Angehörigen der rechtsberatenden Berufe, ist im Sinne des Peer-Counseling tätig, also Beratung

durch Menschen in ähnlichen Lebenssituation wie der Ratsuchende: damit auf Augenhöhe.

 

04 Selbstlose Tätigkeit

 

Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

 

05 Mittelverwendung

 

Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden.

 

Die Mitglieder dürfen keinen Gewinnanteil und außer einer Kostenerstattung keine Zuwendungen aus den Mitteln des Vereins erhalten. Der Verein darf keine Personen durch zweckfremde Mittel oder unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigen.

Die Mitglieder des Vorstands, die Beiräte und Kassenprüfer üben ihre Tätigkeit grundsätzlich ehrenamtlich aus. Der Vorstand kann für diese Tätigkeiten im Rahmen der haushaltsrechtlichen Möglichkeiten eine Aufwandsentschädigung im Sinne des § 3 Nr. 26 a EStG in der jeweils gültigen Fassung beschließen. Für die Entscheidung ist der Vorstand gem. § 26 BGB zuständig.

Im Übrigen besteht ein Aufwendungsersatzanspruch nach § 670 BGB für Aufwendungen, die durch Tätigkeiten für den Verein entstanden sind. Hierzu gehören insbesondere Fahrtkosten, Reisekosten, Porto, Telefon und Kopier- und Druckkosten. Erstattungen werden nur gewährt, wenn die Aufwendungen mit prüffähigen Belegen und Aufstellungen nachgewiesen werden.

 

06 Verbot von Begünstigungen

 

Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

 

07 Erwerb der Mitgliedschaft

 

Vereinsmitglieder können natürliche Personen oder juristische Personen werden.

 

Es besteht die Form der ordentlichen und der korporativen Mitgliedschaft.

 

Der Aufnahmeantrag ist schriftlich zu stellen und ist von zwei Bürgen aus dem bestehenden Mitgliederbereich zu bestätigen.

 

Bei Personen unter 18 Jahren ist der Aufnahmeantrag durch die gesetzlichen Vertreter zu stellen.

 

Auf die Mitgliedschaft besteht kein Rechtsanspruch.

Gegen die Ablehnung, die keiner Begründung bedarf, steht dem Bewerber die Berufung an die Mitgliederversammlung zu, welche dann endgültig entscheidet.

Dagegen besteht vereinsintern kein weiteres Rechtsmittel.

 

Für Mitglieder können Sonderkonditionen bei den einschlägigen Partnern für externe Dienstleistungen vereinbart werden.

 

08 Beendigung der Mitgliedschaft

 

Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Ausschluss oder Tod des Mitglieds (bei juristischen Personen auch mit deren Erlöschen).

 

Der Austritt erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber einem vertretungsberechtigten Vorstandsmitglied.

Die schriftliche Austrittserklärung muss mit einer Frist von einem Monat jeweils zum Ende des Geschäftsjahres gegenüber dem Vorstand erklärt werden.

 

Ein Ausschluss kann nur aus wichtigem Grund erfolgen.

Wichtige Gründe sind insbesondere ein die Vereinsziele schädigendes Verhalten, die Verletzung satzungsmäßiger Pflichten oder Beitragsrückstände von mindestens zwei Jahren.

Über den Ausschluss entscheidet der Vorstand.

 

Gegen den Ausschluss steht dem Mitglied die Beschwerde an die Mitgliederversammlung zu, die schriftlich binnen eines Monats ab Zugang der Ausschlussentscheidung an den Vorstand zu richten ist.

Die Mitgliederversammlung entscheidet im Rahmen des Vereins endgültig.

Dem Mitglied bleibt die Überprüfung der Maßnahme durch Anrufung der ordentlichen Gerichte vorbehalten.

Die Anrufung eines ordentlichen Gerichts hat aufschiebende Wirkung bis zur Rechtskraft der gerichtlichen Entscheidung.

 

09 Beiträge

 

Von den Mitgliedern werden Beiträge erhoben.

Die Höhe der Beiträge und deren Fälligkeit bestimmt die Mitgliederversammlung.

 

10 Organe des Vereins

 

Organe des Vereins sind die Mitgliederversammlung und der Vorstand.

 

11 Mitgliederversammlung

 

Die Mitgliederversammlung ist das oberste Vereinsorgan.

Zu ihren Aufgaben gehören insbesondere die Wahl und Abwahl des Vorstands, Entlastung des Vorstands, Entgegennahme der Berichte

des Vorstandes, Wahl der Kassenprüfer/innen Festsetzung von Beiträgen und deren Fälligkeit, Beschlussfassung über die Änderung

der Satzung und die Beschlussfassung über die Auflösung des Vereins sowie weitere Aufgaben soweit sich diese aus der Satzung oder nach dem Gesetz ergeben.

Der Vorstand trifft die Entscheidung über die Aufnahme von Mitgliedern und den Ausschluss von Mitgliedern in Berufungsfällen.

 

Einmal im Kalenderjahr findet eine ordentliche Mitgliederversammlung statt.

 

Der Vorstand ist zur Einberufung einer außerordentlichen Mitgliederversammlung verpflichtet, wenn mindestens ein Drittel der Mitglieder dies schriftlich unter Angabe von Gründen verlangt.

 

Die Mitgliederversammlung wird vom Vorstand unter Einhaltung einer Frist von einem Monat schriftlich unter Angabe der

Tagesordnung entweder elektronisch per e-Mail, Einschreiben oder per Telefax gegen Empfangsbekenntnis einberufen.

Die Frist beginnt mit dem auf die Absendung des Einladungsschreibens folgenden Tag.

Das Einladungsschreiben gilt als den Mitgliedern zugegangen, wenn es an die letzte dem Verein bekannt gegebene Anschrift oder e-Mailanschrift des Mitglieds gerichtet war.

 

Die Tagesordnung ist zu ergänzen, wenn dies ein Mitglied bis spätestens eine Woche vor dem angesetzten Termin schriftlich beantragt.

Die Ergänzung ist zu Beginn der Versammlung bekanntzumachen.

 

Anträge über die Abwahl des Vorstands, über die Änderung der Satzung und über die Auflösung des Vereins, die den Mitgliedern nicht bereits mit der Einladung zur Mitgliederversammlung zugegangen sind, können erst auf der nächsten Mitgliederversammlung beschlossen werden.

 

Die Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig.

 

Die Mitgliederversammlung wird von einem Vorstandsmitglied geleitet.

 

Zu Beginn der Mitgliederversammlung ist ein Protokollführer zu wählen, sofern der Schriftführer nicht anwesend sein sollte.

 

Jedes Mitglied hat eine Stimme.

Das Stimmrecht kann nur persönlich oder für ein Mitglied unter Vorlage einer schriftlichen Vollmacht ausgeübt werden.

 

Bei Abstimmungen entscheidet die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen.

 

Satzungsänderungen und die Auflösung des Vereins können nur mit einer Mehrheit von 2/3 der anwesenden Mitglieder beschlossen werden.

 

Stimmenthaltungen und ungültige Stimmen bleiben außer Betracht.

 

Über die Beschlüsse der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll anzufertigen, das vom Versammlungsleiter und dem Schriftführer

zu unterzeichnen ist.

 

12 Vorstand

 

Der Gesamtvorstand im Sinn des § 26 BGB besteht aus dem 1. Vorsitzenden und seinen Stellvertretern, den beiden 2. Vorsitzenden,

sowie dem Schatzmeister, Schriftführer und Medienreferenten.

 

Sie vertreten den Verein gerichtlich und außergerichtlich.

 

Der 1. Vorsitzende ist einzelvertretungsberechtigt.

 

Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung auf die Dauer von zwei Jahren gewählt.

 

Vorstandsmitglieder können nur Mitglieder des Vereins werden.

 

Die Wiederwahl ist zulässig.

 

Der Vorstand bleibt solange im Amt, bis ein neuer Vorstand gewählt ist.

 

Bei Rücktritt eines Vorstandsmitgliedes bestimmt der Vorstand einen kommissarischen Nachfolger, bis die Neuwahl erfolgt ist.

Dies kann auch das zurückgetretene Vorstandsmitglied sein. 

 

Bei Beendigung der Mitgliedschaft im Verein endet auch das Amt als Vorstand.

 

13 Beisitzer

 

Dem Vorstand können bis zu 7 BeisitzerInnen zur Seite gestellt werden.

 

BeisitzerInnen über die, bei der Gründungsversammlung hinaus gewählten, können zur Aufstockung bis zur folgenden Mitgliederversammlung durch den Vorstand bestimmt werden.

Danach werden die BeisitzerInnen von der Mitgliederversammlung für die Dauer von zwei Jahren, vom Tag der Wahl an gerechnet gewählt; sie bleiben jedoch bis zur Neuwahl der Beisitzer im Amt.

Jeder Beisitzer ist einzeln zu wählen.

Wählbar sind nur Vereinsmitglieder, die dem Verein mindestens ein Kalenderjahr angehören; dies gilt nicht für die ersten Beisitzer

nach der Gründung des Vereins.

Vorstandsmitglieder können nicht gleichzeitig Beisitzer sein.

 

Die Beisitzer sollen dem Vorstand sowohl beratend als auch entlastend zur Seite stehen.

Sie sind berechtigt und verpflichtet, an sämtlichen Beschlüssen des Vorstandes mitzuwirken.

 

Scheidet ein Beisitzer aus, so können der Vorstand und die verbliebenen Beisitzer für den Ausgeschiedenen einen kommissarischen Nachfolger bis zur nächsten Mitgliederversammlung bestimmen.

Sollte auf der nächsten Mitgliederversammlung der kommissarische Nachfolger nicht gewählt werden, gleich aus welchen Gründen,

endet dessen kommissarische Bestellung zu diesem Zeitpunkt.

 

14 Kassenprüfung

 

Die Mitgliederversammlung wählt für die Dauer von zwei Jahren einen Kassenprüfer.

 

Dieser darf nicht Mitglied des Vorstands sein.

 

Die Wiederwahl ist zulässig.

 

15 Auflösung des Vereins

 

Zur Auflösung des Vereins ist eine Mehrheit von 4/5 der abgegebenen gültigen Stimmen der Mitgliederversammlung erforderlich.

 

Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins, Entzugs der Rechtsfähigkeit oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das

Vermögen des Vereins an:

 

selbstbestimmte LandWerte

der       Allgäuer BAUERN: VerbraucherBEWUSST | WERTEvolle Verbraucher: BauernBEWUSST!,

c/o Medien wirksam eG, Postfach 1111, 67501 Worms,

 

welche es unmittelbar und ausschließlich für ihre Gemeinwohl-Zwecke zu verwenden hat.

 

Worms, 13. Januar 2022








Unser Team

Erich Neumann                               Gerhard Hett                                    Wolfgang Grötsch     


Rechtsanwalt Gerhard Hett

war Mann der ersten Stunde, dem wir Viel verdanken.


Seine Gedichte bleiben dauerhafter Bestandteil von uns.


Ehrendes Gedenken gebührt einem aufrechten und kritischen Juristen !


Geschäftsführender                   Rechtsanwalt                            Rechtsanwalt

Vorstandsvorsitzender               † 30. Mai 2022


Vermächtnis Rechtsanwalt Gerhard Hett vom 01. November 2021

 

Das ZDF zeigt uns in seinem Erfolgsformat Ein Fall für zwei seit Jahren die Geschichten um ein Duo aus Rechtsanwalt und Privatdetektiv.

In meiner jahrzehntelangen Berufs- und Lebenserfahrung als Jurist sind mir eine Reihe von Mängeln im bundesdeutschen Justizwesen bewusst, welche ich auch in einer losen Reihe von Gedichten aufzeige.

So bin ich hoch erfreut, im Herbst 2019 Kontakt zum investigativen Journalisten Erich Neumann bekommen zu haben: eine Duo-Alternative Rechtsanwalt und Journalist, anstelle des Privatdetektiv, entstanden ist.

Mir entspricht sehr, dass ihm ein Boulevard hau drauf absolut fremd ist und er weniger an Sensation und Publikation orientiert ist, als – der 4. Gewalt rückhaltlos verschrieben! – keine Mühe scheut, um Licht dort ins Dunkel zu bringen, wo der Kostendruck die klassischen Medien längst zum Aufgeben gebracht hat.

Stets unerschrocken verfolgt er – erst einmal in eine Sache verbissen – jede auch noch so minimale, bis manchmal sogar aussichtlose Spur und gibt so von einem Schicksal arg Gebeutelten und die Hoffnung schon verloren Habenden neuen Auftrieb.

jurawatch e. V. und Medien wirksam eG sind in logischer Konsequenz entstandene und Richtung weisende Plattformen, mit denen ich ebenso gerne zusammenwirke, als sie nur empfehlen kann, wenn konstruktive Lösungen und keine Rachefeldzüge die Themen und Zielsetzungen sind.

 

Künstler haben die crowd funding Kampagne Kunst schafft Veränderung angestoßen.

Meine Gedanken Kunst schafft Veränderung (many changes were created by art) dazu: die vom Grundgesetz geschützte Informationsfreiheit aus Artikel 5 Absatz 1 Satz 1 Grundgesetz gewährleistet jedem das Recht, sich selbst zu informieren und ist damit ein selbständiges Grundrecht (BVerfGE 27, 108f).

Nehmen Sie daher Ihr Grundrecht auf Informationsfreiheit wahr! Überlassen Sie Ihre Information nicht Anderen, sondern informieren Sie sich selbst!

 

Die Kunstfreiheit ist in Artikel 5 Absatz 3 Grundgesetz garantiert. Damit ist die freie schöpferische Gestaltung des Künstlers mittels einer bestimmten Formensprache gemeint.

Auch die Dichtkunst gehört zum klassischen Kunstbegriff.

Die Förderung von Kunstwerken und ihre Verbreitung in der Öffentlichkeit dient der Auseinandersetzung der Nutzer mit Inhalt und Zielrichtung des vorgestellten künstlerischen Impetus.

Damit geht einher der notwendige interaktive Dialog zwischen Nutzer und Kulturschaffenden zur Teilhabe und Mitbestimmung an im Gang befindlicher freiheitlich-demokratischen Diskussion und Meinungsbildung.

Über den jahrzehntelangen Kampf gegen die oft entwürdigende Prozedur staatlicher Gewaltausübung kann jurawatch e. V. ein Lied singen, verdankt diesen latenten Defiziten doch letzten Endes sein Entstehen! Inhalte und Lehren der vorliegenden Gedicht-Sammlung entstammen diesen unglaublichen Behördenexzessen und der daraus generierten jahrzehntelangen Berufs- und Lebenserfahrung.

Wer diese als Geschenk für seine Spende erhält, geht auf eine spannende Kurzreise durch das wilde Absurdistan unserer Gegenwart, erfährt damit erste Einblicke in den real existierenden bürokratisch-juristischen Komplex und erlebt in kunstvollen Reimen die verheerenden Auswirkungen der nicht erst anlässlich des "Kampfs gegen Corona" in vielen Fällen an den Tag gelegten unbeschränkten behördlichen Konversion und Perversion (perversio bürokratica absoluta).

Erteilen auch Sie einen Denkzettel! Je größer der Bekanntheitsgrad dieser von mir verfassten und von jurawatch e. V. herausgegebenen Gedicht-Reihe wird, desto intensiver wird die mediale Diskussion und der gesellschaftliche Druck, den so entstandenen Impetus aufzugreifen und notwendige Veränderungen einzuleiten.

Die Initiatoren und User dieser crowd-founding Kampagne setzen damit zugleich einen gesellschaftlich wichtigen Impuls gegen das Andauern systemischer Missstände und unerträglichen Unrechts in unserem Rechtssystem, für den ich ebenso herzlich danke, als der Aktion allen erdenklichen Erfolg wünsche!

Für deren rege Unterstützung kann ich nur aus voller Überzeugung werben, damit die bestehenden und beständig wachsenden Aufgaben noch besser erfüllt werden können und im Aspekt von Gemeinsinn und -wohl wir Alle zusammen Etwas in die Hand nehmen, nachdem Jene, welche eigentlich im Obligo stehen, immer mehr zunehmende Defizite aufweisen.

Herzlichen Dank für Ihren Beitrag, viel Freude an den, im Gegenzug ausgelobten Benefits und vergessen Sie nicht: Sie unterstützen eine Problemlösung, welche Sie – auch wenn ich Ihnen natürlich das Gegenteil wünsche – u. U. schneller selbst in Anspruch nehmen müssen, als je vorgestellt!

Cooperationen

Dankbar sind wir für die excellente Zusammenarbeit mit     

Unfall-Opfer-Bayern e. V., Steigerwaldstraße 3, 97513 Michelau, https://unfall-opfer-bayern.de,

Telefon: 0 93 82 / 310 13 36, Telefax: 0 93 82 / 310 13 37. e-Mail: hilfe@unfall-opfer-bayern.de


Unfall-Opfer-Bayern e. V. wurde im Jahre 2000 als gemeinnütziger Verein gegründet.

Er hilft seinen Mitgliedern und Hilfesuchenden bei der Bewältigung von Unfallfolgen.

Dabei leistet er Aufklärung und Vorbeugung, bietet die Gelegenheit zum Austausch in Gruppentreffen mit

anderen Betroffenen.

Ergänzt durchVeranstaltungen, wie Vorträge von Therapeuten, Mediziner, Psychologen, Juristen und anderen Fachleuten.

Für viele der Mitglieder hat der Marathon vielfältigster Schwierigkeiten im Umgang mit den Versicherern, Behörden und medizinischen Gutachtern dann erst richtig begonnen, als es um die Entschädigung eines Dauerschadens ging.

Um einen Anspruch auf Entschädigung (für die Betroffen, ihre Angehörigen oder Hinterbliebenen) verwirklichen zu können, muss sehr oft ein jahrelanger Kampf vor den Sozial und/oder Zivilgerichten durch mehrere Instanzen durchgestanden werden.

Was zu den ohnehin schon gesundheitlichen Folgen noch zu zusätzlichen Demütigungen, Gefühlen der Hilflosigkeit und des Ausgeliefertseins an mächtige Gegner führt.

Ein Kampf der nicht auf gleicher Augenhöhe ausgetragen wird, wie einst David gegen Goliath.

Wer damals siegreich war, ist ebenso hinlänglich bekannt, als Ansporn in der Gegenwart!


Zudem die uns vorgeschaltenen reinen non-profit Initiativen zur Selbsthilfe mit den, für Betroffene, Geschädigte und Opfer dort Eintretenden!

Breitestmögliche Wahrnehmung im Interesse der Allgemeinheit benötigen sie gegen Missstände, welche Jeden von uns schneller treffen können, als es ihm lieb und zu erwarten ist!


www.facebook.com/OEGkuenftigfairundgerecht?fref=ts lenkt den Blick auf die Tausende von traumatisierten Opfern einer Gewalttat, welche ganz offensichtlich Jahr für Jahr und wissentlich durch die öffentliche Hand um Millionen ihrer Entschädigungen betrogen werden und setzt sich für eine künftig verfassungskonforme Gesetzesanwendung ein.


https://www.facebook.com/profile.php?id=100094199131682 Absolutes no go! Mit Menschen kann man nicht so umgehen, wie mit Zeljko Kustra. Zu einer Gewalttat kehrte erst mit viel Zeitversatz die Erinnerung zurück. Die Polizei zeigte sich mehr als nur – vorsichtig gesprochen – ermittlungsmüde: verweigerte sogar das Auslesen der Fahrerkarte. Der Schwerstbehinderte und seine Ehefrau Biljana kämpfen seit 6 Jahren in höchsten existentiellen Nöten um Anerkennung beim OEG.


www.facebook.com/pages/Gesundheits-und-Umweltgefahren-beim-Verkauf-militärischer-Anlagen/1690614027824832?fref=ts wendet sich gegen die Gesundheits- und Umweltgefahren nach Verkauf militärischer Liegenschaften, welche auf Grund deren unzureichender Sanierung trotz geflossener und versickerter EU-Konversionsmittel in Milliardenhöhe bei zudem erheblichen Defiziten bzgl. der NATO Freigaben, sowie Gefährdungen der inneren und äußeren Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland bei gravierendsten Völkerrechtsbrüchen, also verfassungsfeindlichen Akten, bestehen.


www.facebook.com/Castellberg-Sumpf-in-Beh%C3%B6rden-Justiz-Politik-statt-FFH-Idylle-110416991756333 drängt auf Beendigung von Natur- und Umweltschutz-Skandalen, wie bsw. illegale Mülldeponie inmitten des FFH-Gebietes Castellberg im Markgräflerland. Selbst Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Bündnis 90/Die Grünen) hält sich seit 12. April 2012 nicht an seine öffentliche Zusage der Abhilfe!


www.facebook.com/MehrEthikinderWirtschaf tritt Negativfolgen aus (landes-)politisch gedeckter Wirtschaftskriminalität, unterdrückter Pressefreiheit, Politverflechtungen, sowie Justizdefiziten und Mängeln im Gutachterwesen entgegen. Dabei legt sie Wert darauf, dass nicht Jede(r) mit einem Urteil Unzufriedene ein Justizopfer ist/sein kann!


https://www.facebook.com/profile.php?id=61560618530735 dokumentiert die existentielle Vernichtung der seit Jahren gegen die fehlende Aufarbeitung Nürnberger NS-Vergangenheit aktive und deshalb unliebsame StreetArt und Textil-Design Künstlerin Jutta Leykauff auf. Justiz greift selbst zu NS-Methodik, Behörden machen mit und die Politik handelt entgegen allen vollmundigen Versprechung nicht, bzw. selbst rechtslastig.


https://www.facebook.com/profile.php?id=61559968264905 strebt über Aufklärung zu Beendigung und Aufarbeitung der Frankfurter Affaire Campanile Wiedergutmachung für den international renommierten Architekten @Hans Robert Hiegel an. Diese Altlast der Mainmetropole birgt auch völlig falschen Ansatz zum Antisemitsmus, der diesen eher fördert, als verhindert.  


www.facebook.com/Allgäuer-Bauern-Verbraucherbewusst-114300096918751 Zukunft der Bauernschaft – also der echten Bauern und nicht der leider, wie negativ mehr und mehr um sich greifenden Agrar-Konzerne! – bedarf des Schulterschlusses mit der Verbraucherschaft. Dafür stehen pragmatisch die Allgäuer BAUERN: VerbraucherBEWUSST und zählen dazu auf SIE: WERTEvolle Verbraucher: BauernBEWUSST!


www.facebook.com/JaFemiwirschaffendas Bürgerengagement gegen Behördenmängel zur Hilfe für das abgeschobene Ausnahmetalent Femi Morina.

Soweit selbst ein Missstand beendet und aufgearbeitet werden soll, findet sich in den dortigen Gemeinschaften auch die Stärke dazu!


https://www.change.org/p/freiheit-f%C3%BCr-unschuldig-inhaftierten-in-rheinland-pfalz Die Skandale in Baden-Württemberg mit Harry Wörtz und Bayern mit Gustl Mollath schrecken Herbert Mertin (FDP), als amtierender Staatsminister der Justiz des Landes Rheinland-Pfalz, ganz offensichtlich nicht im Geringsten.

Vielmehr ist er augenscheinlich bemüht, sich mit Fehmi Ciftcioglu, Aramäer aus Frankenthal, seinen eigenen zu schaffen, wie auch einen Platz unter den jeweils kein gutes Bild abgebenden Amtsinhabern der beiden anderen Bundesländer.

Was um Alles in der Welt hindert ihn gegen ein Justizgebahren einzuschreiten, welches weniger Ehrencodex an den Tag legt, als ihn jeder Hütchenspieler, jeder Mafiosi hat?

Gerade bei Gustl Mollath zeigte sich was öffentlicher Druck zu bewegen vermag und auch Harry Wörtz hatte seinen Unterstützerkreis.

Darum werben wir, dass Sie unser Anliegen: Freiheit für unschuldig Inhaftierten in Rheinland-Pfalz! zu dem Ihren machen, es verbreiten und so mit dafür sorgen, dass ein, eines sog. Rechtsstaates absolut unwürdiges Treiben sein Ende findet. Herzlichsten Dank!


Fehlende Distanz von Nazi-Glorifizierung bei der Bamberger Justiz zudem Herausforderung für uns Alle!

Ausgerechnet dort gibt es neben Gustl Mollath und Ulvi Kulac einen weiteren, absolut untragbaren Skandal: der ehemalige Behördenleiter der Generalstaatsanwaltschaft, Dr. Georg Fick, wird ungerührt auf der Honoratiorenliste geführt.

Entgegen Gutachten 1/46 vom 28. Juni 1946 war er eben nicht nur lediglich stellvertretender Vorsitzender des Sondergerichts, ohne als solcher tätig zu werden, sondern ausweislich des – zumindest bislang (noch) – ohne Konsequenzen gebliebenen Aufhebungsbescheides 107 AR 194/98 der Staatsanwaltschaft Bamberg vom 28. September 1998 als ausgewiesener Nazi vom (keineswegs ein Aprilscherz!) 01. April 1955 bis 31. Mai 1962 exponiert tätig!

Bayerns Justizminister Georg Eisenreich schweigt dazu nur und der jetzige Behördenleiter wendet NS-Methodik – die Sippenhaft – an: löscht die gesamte Honoratiorenliste und begeht den nächsten Fauxpas, in dem er einen Antisemitismus-Beauftragten einsetzt, also Antiziganismus und das Schicksal der vielen weiteren Minderheiten negiert.

Deshalb die Bitte um Mitzeichnung gegen die fehlende Nazi-Distanz der CSU: http://chng.it/74p5yfYyBG?fbclid=IwAR1_hUXMN12xjVJbq31Y23tiUoyYaPDCbjxToO9_xEgi2oeiK-Sc02iBID0


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